Werkedition

Die vollendeten Werke sowie die ihnen gleichgestellten Fassungen und Fragmente sind Inhalt der Bände der Reihe A. Die Gesamtausgabe geht von dem Grundsatz aus, daß der vorgelegte Notentext der Werke nicht Teil, sondern Ergebnis der kritischen Sichtung der Quellen ist; er reflektiert nicht – in Abweichung oder Übereinstimmung – das Verhältnis zu der oder den Hauptquellen, sondern gibt die aufgrund textkritischer Kriterien gefällten Entscheidungen des Herausgebers wieder. Daher wird auf jede graphische Differenzierung (durch Kleinstich, Einklammerung, Strichelung, Kursive usw.), die den Quellenbefund kenntlich macht, verzichtet; dieses Verfahren hat auch den Vorteil, daß das ohnehin schon dicht bezeichnete Notenbild mancher Schönbergscher Partituren nicht zusätzlich belastet wird. Sämtliche vom Text der Gesamtausgabe abweichenden Lesarten der Hauptquellen – in problematischen Fällen auch die anderer Quellen – werden im Kritischen Bericht, wo gegebenenfalls auch die Begründung für ihre Emendation gegeben wird, aufgeführt. Um der musikalischen Praxis ein einheitliches Bild in allen Notenbänden der Gesamtausgabe zu bieten, werden die äußere Darbietungsform, die Notationskonventionen und die Nomenklatur auf einen Stand gebracht. Er entspricht im wesentlichen der Schönbergschen Notation aus der Zeit um 1930, als seine Überlegungen zu Notationsfragen weitgehend abgeschlossen waren und die äußeren Umstände der Emigration ihn noch nicht zu Modifikationen nötigten.

Gegenstand der Vereinheitlichung sind im einzelnen folgende Punkte:
- Die Partituranordnung (Betroffen sind insbesondere die Blechbläser, die sogenannten Kurztoninstrumente, z. B. Mandoline, Klavier und Harfe, sowie die Schlaginstrumente.)
- Die Instrumentennamen (Die Differenzierung zwischen Solisten und Gruppen, etwa bei den Streichern, wird einheitlich durch arabische bzw. römische Ziffern gekennzeichnet.)
- Die durchgehende Taktzählung für einen Satz oder eine ganze Komposition
- Die Schlüsselsetzung (Sie wird in Relation zum benutzten Tonraum vereinheitlicht, nicht aber normalisiert; so bleiben die in einigen Chorwerken verwendeten C-Schlüssel erhalten.)
- Die Wiedergabe von Noten, die den Ambitus eines Instruments überschreiten, sowie von Noten, deren Realisierung ins Belieben der Ausführenden gestellt ist (ad libitum), durch Kleinstich, gelegentlich durch Klammerung
- Die Akzidentiensetzung (Betroffen sind insbesondere die Zwölftonwerke, für die aus Schönbergs Notierung folgende Prinzipien abgeleitet werden können:
1. Grundsätzlich erhält jede Note ein Vorzeichen.
2. Keine Vorzeichen stehen
a) bei der jeweils zweiten Note unter einem Ligaturbogen;
b) bei unmittelbaren Tonwiederholungen innerhalb eines Taktes;
c) unter der Voraussetzung, daß in dichtem Satz die Deutlichkeit nicht verlorengeht, die Wiederholungen von Tongruppen innerhalb eines Taktes, soweit nicht innerhalb der Tongruppe verschiedene Akzidentien gleiche Notenhöhe betreffen.) - Die Flageolettnotierung (Auch die Griffnoten erscheinen als rhythmische Werte, nicht bloß als hohle Rhomben; die Klangnoten werden in der Regel ergänzt.)
- Die Pausensetzung gemäß der geltenden Taktart
- Die Bezeichnung irregulärer rhythmischer Unterteilungen, wie z.B. Triolen
- Die Buchstabenbezeichnung der Haupt- und Nebenstimmen durch [$NB: Hauptstimmenzeichen] und [$NB: Nebenstimmenzeichen]
- Die spieltechnischen Anweisungen (Wohl im Hinblick auf „pizz.“ hat Schönberg „Bogen“, das er in früheren Werken verwendete, durch „arco“ ersetzt. Die „am Steg“ zu spielenden Strecken werden durch Geltungsstriche gekennzeichnet, die Aufhebung etwa durch „wieder gewöhnlich“ entfällt. Anweisungen zum Spiel mit Dämpfer bzw. deren Aufhebungen werden nur durch „m. D.“ bzw. „o. D.“ am Anfang der betroffenen Notation gegeben.)