Rudolf Stephan

Zur Gesamtausgabe der musikalischen Werke Arnold Schönbergs (1973)

Die Ausgabe sämtlicher musikalischer Werke von Arnold Schönberg nimmt für sich in Anspruch, eine wissenschaftliche zu sein und doch zugleich der musikalischen Praxis zu dienen. Darin liegt kein Widerspruch, sondern eine selbstverständliche Forderung beschlossen, nämlich die, zwei Bereichen, die zwar voneinander unabhängig sind, sich aber doch ergänzen, anzugehören. Nicht daß das Ziel der wissenschaftlichen Beschäftigung die musikalische Praxis wäre – es ist die Erkenntnis der Musik – oder die musikalische Praxis unbedingt wissenschaftlich korrekte Ausgaben für eine adäquate Darbietung benötigte: es ist allbekannt, daß auch aus schlechten Ausgaben interpretiert, die Musik ihre Macht über die Menschen ausüben kann, man denke nur an Bruckner, oder an die Bachpfiege in der ersten Hälfte des vergangenen Jahrhunderts. Gleichwohl wird ein verantwortlicher Interpret nach der besten verfügbaren Ausgabe greifen, und der Wissenschaftler, der zur Erkenntnis des Werkes gelangen will, wird bestrebt sein, einen möglichst authentischen Notentext herzustellen. Was nun darunter zu verstehen sei, darüber gehen die Meinungen auseinander: ob das der Text ist, den der Komponist niedergeschrieben hat? falls er ihn mehrmals niedergeschrieben hat, die früheste Fassung als die ursprüngliche, der Inspiration am nächsten stehende, oder die letzte, als die ausgereifte, endgültige? oder der, den er als Druck hat hinausgehen lassen? Nun sind Schreibfehler in den Manuskripten und Druckfehler in den Ausgaben kaum zu vermeiden. Sind sie zu konservieren (als Bestandteil der Quelle) oder zu berichtigen? Jedermann weiß, daß die einzelnen Verlage unterschiedliche Prinzipien bei der Drucklegung ihrer Werke befolgen (manche befolgen auch gar keine) – sollen die dadurch entstehenden Difierenzen in einer Gesamtausgabe ausgeglichen werden? Sollen die Werke, die zu Lebzeiten eines Autors nicht gedruckt worden sind, dann nachträglich einer derartigen Verlagsredaktion unterworfen werden? (Diese Art der Redaktion bezieht sich in der Regel auf Schlüsselsetzung, Vorzeichen, Typographie, Bezeichnung der Instrumente u. ä.) Diese Fragen sind alt und ihre grundsätzlich positive Beantwortung leider noch keine Selbstverständlichkeit, aber sie stellen sich doch bei jeder Gesamtausgabe neu, und zwar verschärft bei einer, die Werke enthält, die nur sehr schwer auf einen Begriff zu bringen sind. Hätten diejenigen, die die ersten Pläne für diese Ausgabe geschmiedet haben, die Tragweite ihrer Entscheidungen auch nur geahnt, sie wären bescheidener gewesen. Sie haben nämlich folgendes versprochen: „Die Schönberg-Gesamtausgabe wird alle veröfientlichten wie auch die bis jetzt unveröffentlichten Werke, Entwürfe und Skizzen enthalten … Der Revisionsbericht ist Bestandteil eines jeden Bandes, dazu gehören Skizzen und Entwürfe, meist in Faksimile“ (Prospekt 1964). Für das Jahr 1965 wurden zwei Bände versprochen. Keiner ist so erschienen.

Daß dieses Programm sich nicht erfüllen läßt, wurde gar bald bemerkt; und so wurde eine Teilung der Ausgabe in zwei Serien beschlossen. Zwei Jahre später, 1967, hieß es dann: „Die Schönberg-Gesamtausgabe … erscheint in zwei getrennten Reihen. Die Reihe A enthält alle vollendeten Werke, jedoch von mehreren Fassungen einer Komposition nur diejenige, die dem letzten Willen des Autors entspricht; ferner jene unvollendeten Werke, deren Aufführung möglich ist. Weiterhin sind aufgenommen die von Schönberg selbst stammenden, für das praktische Studium der Partituren unentbehrlichen Klavierauszüge.

Die Reihe B enthält zu den Bänden der Reihe A die nicht aufführbaren unvollendeten Werke, die den vollendeten Werken vorausgehenden Erstfassungen, Skizzen und Entwürfe sowie den Revisionsbericht.

Alle Bände der Reihe A, gegebenenfalls auch der Reihe B, bringen in kommentarähnlicher Zusammenfassung schriftlich oder mündlich überlieferte Äußerungen Schönbergs zu den betreffenden Werken; auch Daten und Hinweise, die deren Entstehung, besondere Entwicklungsmerkmale oder Zusammenhänge innerhalb des Gesamtwerks betreffen“ (Prospekt 1967).

Wenn man liest, daß neben den Partituren auch die authentischen Klavierauszüge gebracht werden sollen, so war doch wohl klar (oder hätte es wenigstens sein sollen), daß etwa von einem Werk wie der Oper „Von heute auf morgen” mindestens zwei Bände der Serie A erscheinen müssen, nämlich die Partitur und der Klavierauszug. Zwar hatten die Herausgeber bei ihrer Planung zunächst keine Rücksicht darauf genommen, daß verschiedene Fassungen eines Werkes miteinander verglichen werden sollen, also die Möglichkeit bestehen muß, sie nebeneinanderzulegen; dennoch ist es zwar kaum vorstellbar, daß sie dies auch bei einer Oper vorhatten‚ aber es ist leider die Realität. Es war tatsächlich vorgesehen, in einem einzigen Band von den beiden einaktigen Opem „Erwartung“ und „Die glückliche Hand“ die Partituren, darauf folgend die Skizzen und schließlich den authentischen Klavierauszug der „Erwartung“ – er ist, was die damaligen Herausgeber noch nicht wußten, unvollständig – abzudrucken.

Schon aus diesen Bemerkungen wird klar, daß die Zeit kommen mußte, zu welcher die Disposition grundsätzlich überprüft und gegebenenfalls neu ausgearbeitet werden mußte. Diese Umstellung führte 1969 zur Gründung der Forschungsstelle in Berlin, in der die Arbeiten zur Herausgabe der Werke Schönbergs seither durchgeführt werden.

Bei der Neudisposition wurde von folgenden Gesichtspunkten ausgegangen: In der Ausgabe werden veröffentlicht sämtliche vollendeten Werke, sämtliche unvollendeten Werke und Skizzen.

1. Unter den Begriff der Werke fallen auch die Bearbeitungen eigener Werke; die Bearbeitungen fremder Kompositionen nur insoweit, als sie selbst Werkcharakter tragen. Schönbergs Werke erscheinen in allen nachweislich vom Komponisten selbst stammenden Fassungen, einschließlich der von ihm selbst bearbeiteten Klavierauszüge. Von einem Werk wie den Orchesterstücken op. 16 werden demnach im Rahmen der Gesamtausgabe nicht weniger als drei Versionen erscheinen: erstens die Originalfassung (einschließlich der Verbesserungen von 1921), zweitens die von Schönberg selbst für den Verein für musikalische Privataufführungen verfertigte Kammerorchesterfassung, drittens die Neufassung mit reduzierter Besetzung (für Standardorchester) aus der amerikanischen Zeit. Nicht aufgenommen werden die Kammerorchesterfassung Felix Greißles und die Ausgabe für zwei Klaviere von Anton von Webern. Mehrere Werke Schönbergs liegen auf analoge Weise in charakteristisch voneinander verschiedenen Fassungen vor: das Sextett „Verklärte Nacht“ op. 4, beide Kammersymphonien, das zweite Streichquartett op. 10, die Orchester-Variationen g-Moll op. 43 und die bereits genannten Orchesterstücke sowie Teile der Gurrelieder. Klavierauszüge des Komponisten sind von der ersten Kammersymphonie E-Dur op. 9 (zu vier Händen) und zur Oper „Von heute auf morgen“ vorhanden. Beide Auszüge werden, obgleich sie ganz verschieden zu bewerten sind, in die Gesamtausgabe aufgenommen. Während der Auszug der Kammersymphonie zu Aufführungszwecken bestimmt ist – und sei es auch nur für häusliche Aufführungen –, ist der Opernauszug reine Korrepetierhilfe. Schönberg hat wohl auch Anteil an einigen unter anderem Namen veröffentlichten Klavierauszügen und Bearbeitungen, doch dieser Anteil ist bisher noch nicht festgestellt. Von Schönberg verfertigte Klavierauszüge fremder Komponisten – etwa der von Alexander Zemlinskys Oper „Sarema“ oder die vollständige Bearbeitung von Rossinis Oper „Der Barbier von Sevilla“ oder Lortzings „Der Waffenschmied“ für Klavier zu vier Händen (ohne Text) – werden in die Gesamtausgabe nicht aufgenommen. Dagegen wird der Klavierauszug des Cellokonzerts g-Moll von Matthias Georg Monn aufgenommen werden: Schönberg hat in ihn seine eigene Generalbaßaussetzung, die er für die Denkmäler der Tonkunst in Österreich geschrieben hatte, eingearbeitet und die Solostimme bearbeitet. Später hat er noch (bisher unveröffentlichte) Kadenzen zu diesem Werk komponiert. Bei den Auszügen fremder Werke handelt es sich – sieht man einmal von dem genannten Monn-Auszug ab –, ebenso wie bei den Operetten-Instrumentationen, um reine Brotarbeiten aus der Frühzeit, die schwerlich zu den Werken gezählt werden können. Die Instrumentationen fremder Werke dagegen werden mit möglichster Vollständigkeit in der Gesamtausgabe publiziert werden. Gerade auf diesem Gebiet sind aber schon zu Lebzeiten Schönbergs Verluste eingetreten. Vollständige Frühfassungen vollendeter Werke werden, sofern sie von selbständiger Bedeutung sind, grundsätzlich veröffentlicht. Volksliedbearbeitungen zählen wie die Orchesterbearbeitungen zu den Werken, die bekannten Generalbaßaussetzungen zu Werken von Monn und Tuma dagegen nicht. An ihre Publikation wird, auch angesichts ihrer bequemen Zugänglichkeit, derzeit nicht gedacht.

2. Unter den Begriff der unvollendeten Werke fallen zunächst die großen Torsi: „Moses und Aron“ und „Die Jakobsleiter“, daneben die zahlreichen begonnenen Arbeiten, die teils schon recht weit gediehen – wie etwa die Orgelsonate oder „Darthulas Grabgesang“ –, teils nach wenigen Takten abgebrochen wurden. Die Fragmente werden sämtlich, soweit sie als unvollendete Werke oder nichtausgeführte Entwürfe erkennbar sind, in die Ausgabe aufgenommen werden.

3. Skizzen (auch unvollendete oder erschlossene Frühfassungen von Abschnitten) zu vollendeten oder unvollendeten Werken werden in der Ausgabe abgedruckt oder doch, falls der Abdruck überflüssig erscheint, beschrieben. Beschrieben wird eine Skizze dann, wenn ihr Notentext nicht wesentlich von dem des vollendeten Werkes abweicht. Reihentabellen gehören zu den Entwürfen und werden diesen gleichgestellt.

Die Ausgabe erscheint in zwei Serien. Die Serie A in Folioformat enthält die vollendeten Werke, die Klavierauszüge und die aufführbaren unvollendeten Werke, ferner Fragmente, die sich in dieser Serie wegen des größeren Formats bequemer unterbringen lassen, also etwa große Partituren. Die Serie B in Quartformat enthält Frühfassungen vollendeter Werke, unvollendete Werke, Skizzen und Entwürfe zu den vollendeten und unvollendeten Werken sowie den kritischen Bericht und Apparat, bestehend aus Quellenbeschreibungen, Anmerkungen, Lesarten etc. Außerdem enthält diese die authentischen Dokumente zur Entstehungsgeschichte sowie Hinweise zum Verständnis des vorgelegten Materials in Form von Beschreibungen des Kompositionsvorgangs, zum Kompositionsverfahren – etwa der Art der Anwendung der Kompositionsweise mit zwölf nur aufeinander bezogenen Tönen. Gegebenenfalls werden Bände beider Reihen in Teilbände aufgeteilt erscheinen müssen. So enthält die Ausgabe der Oper „Von heute auf morgen“, die abgeschlossen ist, in zwei Bänden der Serie A die Partitur und den Klavierauszug, in zwei Teilbänden der Reihe B die Skizzen und eine kritische Ausgabe des Librettos sowie den Revisionsbericht. Gegebenenfalls wird auch zu zwei oder mehreren Bänden der Serie A nur ein einziger Band der Serie B erscheinen, etwa zu den beiden Bänden mit den Instrumentationen fremder Werke für Orchester. Gegenüber den anderen derzeit erscheinenden Gesamtausgaben neuartig dürfte der vollständige Verzicht auf Vorworte in den Bänden der Serie A sein. Der allererste Band der Schönberg-Gesamtausgabe – er ist auch der zuerst erschienene – enthält allerdings noch ein Vorwort, die späteren Bände nicht mehr. Da die Bände beider Serien zusammengehören, ist es überhaupt nicht einzusehen, warum der Notenband mit erläuternden Bemerkungen ausgestattet sein soll, warum er und nicht der dazugehörige Kommentarband Auslassungen dieser Art enthält. Das einzige, was vor dem Notentext erscheinen wird, sind Hinweise auf Besonderheiten, die für die Benutzung des Bandes von Belang sind, etwa die Erklärung unüblicher Zeichen, Hinweise auf Eigentümlichkeiten, die die Benutzung erleichtern oder sogar überhaupt erst ermöglichen. Sonst nichts. Alle Dokumente, auch eine Darstellung der Entstehungsgeschichte, werden zukünftig in den Bänden der Serie B erscheinen. Allenfalls wird vorn eines oder eine gewisse Anzahl von Faksimiles erscheinen. Sie dienen aber nicht nur als Schmuck, sondern auch der Veranschaulichung der Quellenbeschreibung. Sie werden in den Bänden der Serie A beibehalten, weil das größere Format eine besser lesbare Wiedergabe ermöglicht. Entsprechend dieser Regelung wird der Band der Serie A grundsätzlich die Ergebnisse der kritischen Revision vorführen, nicht etwa diese selbst oder etwa gar mehr oder weniger zufällige, für den Benutzer ganz uninteressante Quellenbefunde. Mit vollem Recht hat Alfred Dürr, einer der erfahrensten Editoren unserer Zeit, in einem viel zu wenig beachteten Aufsatz gefordert: „1. Aus der Teilung in Notenband und Kritischen Bericht resultiert die Forderung, daß unterschiedlicher Wiedergabe im Notenband auch eine – zumindest potentielle – unterschiedliche klangliche Realisation zu entsprechen habe. Der Quellenbefund ist im Kritischen Bericht zu beschreiben und, falls erforderlich, zu faksimilieren; die Lesart des Notenbandes dagegen ist das Ergebnis der kritischen Sichtung und nicht Teil dieser selbst. Dementsprechend hat auch die Differenzierung des graphischen Bildes durch Normal-, Kleinstich, Einklammerung, Kursive usw. nicht den Quellenbefund zu reflektieren, sondern dessen Glaubwürdigkeit als Ergebnis der im Kritischen Bericht niedergelegten Untersuchungen. Es ist doch im Grunde nichtssagend und nur verwirrend, wenn z. B. Akzidenzien, die nach den im Notenband angewendeten Regeln gar nicht zweifelhaft, sondern unvermeidbar sind, trotzdem besonders gekennzeichnet werden (etwa durch Einklammerung) oder wenn z. B. in zwei Messen Haydns die Bezifferung das eine Mal über, das andere Mal unter dem Notensystem abgedruckt wird – sofern der Herausgeber nicht zumindest die Möglichkeit einer unterschiedlichen Ausführung glaubhaft machen kann.

2. So wenig die für die Klanggestalt irrelevanten graphischen Eigenarten des Quellenbefundes in den Notenband hineinzutragen sind, so sehr hat der Benutzer des Notenbandes ein Recht darauf, aus ihm alles, was für die klangliche Realisation von Bedeutimg ist, zu erfahren. Die oft gehörte Forderung, die Neuausgabe müsse das autographe Partiturbild möglichst getreu widerspiegeln, beruht ebensosehr auf einem Mißverständnis der Aufgabe des Herausgebers wie jener häufig geübte Brauch, der Neuausgabe eine einzige Quelle zugrunde zu legen und die übrigen zu ignorieren. Nicht Quellenpublikation, sondern Werkpubliltation ist das Ziel der Gesamtausgabe“ (Editionsprobleme bei Gesamtausgaben, in: Musik und Verlag, Kassel 1968, S. 236).

Die Schönberg-Ausgabe versucht dieser Forderung zu entsprechen. Sie verzichtet also künftig auf Kleinstich, gepunktete Binde- oder Haltebögen und ähnliche Dinge, die nur dazu dienen, die Herausgeber zu ermuntern, keine Entscheidung zu fällen und diese an einen Benutzer abzuschieben, der sich, will er das Werk aufführen, entscheiden muß, in der Regel aber in die Voraussetzungen, die eine sinnvolle Entscheidung erst ermöglichen, gar nicht in genügendem Maße eingeweiht ist. Er wird sich also mit großer Wahrscheinlichkeit nicht richtig entscheiden. Der Benutzer wird in Unsicherheit gestürzt, anstatt daß ihm Sicherheit geboten wird.

Einzelheiten sind hier an dieser Stelle nicht zu erörtern. Bei Schönberg liegen insofern besondere Probleme vor, als er während seines langen Lebens viele Notationsgewohnheiten geändert hat. So schreibt er – um nur ein beliebiges Beispiel herauszugreifen – bei der Instrumentation zweier Bachscher Choralvorspiele manche Bläserstimme (wie üblich) transponierend, bei der Orchestrierung von Präludium und Fuge Es-Dur, die einige Jahre jünger ist, alle Stimmen nicht transponierend in C. Da nun alle Bach-Instrumentationen in einem Band erscheinen werden und selbstverständlich eine gewisse Einheitlichkeit auch zu den Editionsgrundsätzen gehört, war zu entscheiden, ob für alle Werke transponierend oder nicht transponierend notiert werden soll. Angesichts der Tatsache, daß Schönberg in den tonalen Spätwerken wieder transponiert notiert und nur in den dodekaphonen Werken die untransponierte Notation beibehalten hat, ist der Entschluß gefaßt worden, auch bei Präludium und Fuge Es-Dur transponiert zu notieren. Es ist selbstverständlich, daß auch eine andere Entscheidung möglich gewesen wäre, aber man hätte dann nicht nur ein einzelnes Werk, sondern mindestens funf Werke, die beiden Choralvorspiele von Bach, die Ballade „Der Nöck“ von Loewe sowie die Gesänge von Eyken und Zepler, umschreiben müssen, und außerdem hätte es sich sachlich nicht so gut begründen lassen, warum die frühen Stücke nach den späteren eingerichtet werden, zumal sich doch Schönberg von seinem eigenen Verfahren durch noch spätere Niederschriften zwar nicht ausdrücklich, aber doch de facto wieder distanziert hat. Dasselbe gilt etwa auch für die Werke, die nur in sogenannter „vereinfachter Dirigier- und Studienpartitur“ (Orchesterlieder op. 22.) oder gar als Particell (Violinkonzert op. 36) erschienen sind. Sie werden im Rahmen der Gesamtausgabe zum ersten Mal in normalen Partituren veröffentlicht werden. Daß dabei im einzelnen dann bei der Textherstellung zum Teil erhebliche Schwierigkeiten zu überwinden sind, wissen die Herausgeber. Sie versuchen dieser Schwierigkeiten so gut es geht Herr zu werden. Sie hielten es aber für ausgesprochen unfair, wenn sie diese Schwierigkeiten den Herren Kapellmeistern zur Überwindung überließen. So wird die Gesamtausgabe der musikalischen Werke Arnold Schönbergs tatsächlich der musikalischen Praxis dienen können.